Tilgung der Ratenkredite
Ratenkredite werden in den vertraglich festgelegten Raten getilgt.
Bei Ratenkrediten ist eine Sondertilgung in der Regel zu jedem Zeitpunkt möglich,
sobald der Ratenkredit seit 3 Monaten läuft.
Hierbei wird unterschieden, ob die Ratenkredite vollständig zurückgezahlt werden,
auch Ablösung genannt, oder ob eine Teilrückzahlung des Restbetrages erfolgt.
Die
Bearbeitungsgebühr für Ratenkredite wird in der Regel bei vorzeitiger Tilgung
zum Teil erstattet. Manche Kreditgeber erheben hierfür aber auch eine zusätzliche
Gebühr und erstatten nichts von der bereits gezahlten
Bearbeitungsgebühr.
Entscheidend ist, welche Konditionen bei Vertragsabschluß vereinbart wurden.
Daher ist es wichtig, auch diese Möglichkeit VOR Vertragsabschluß zu bedenken und
sich genauestens über die Details der Kreditbedingungen zu informieren.